WGH weist Verfassungsbeschwerde wegen »Karussell Gaps« beim Gütersloher Weihnachtsmarkt als unzulässig ab

#Brüssel, #Nordpol, 27. Mai 2026

Der Erste Senat des #Weihnachtsgerichtshofs (#WGH) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die #Verfassungsbeschwerde mehrerer Gütersloher #Bürger gegen die Entscheidung des #Weihnachtsmanns #NRW (Aktenzeichen 3 28 GTM 27718 🔗) nicht zur Entscheidung angenommen.

Die wesentlichen Erwägungen des Senats

Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Der Rechtsweg zu irdischen oder himmlischen Instanzen ist damit endgültig erschöpft (Aktenzeichen 1 BVR 12/25 – »Karussell Beschluss«).

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