Die Gütsler CDU und der Gütsler Morkes: Ist der Bart bald ab?

  • Ein Abwahlverfahren und Bürgermeisterkandidaten sind nach Heiner Kollmeiers Meinung zwei unterschiedliche Dinge

Gütersloh, 25. Februar 2024

Die CDU Fraktion im Stadtrat Gütersloh sagt unter Bezug auf die Kritik des SPD Fraktionsvorsitzenden Volker Richter am Umgang mit dem Abwahlverfahren des Bürgermeisters und der »Kandidatenfindung« für einen Nachfolger, dass das Abwahlverfahren und spätere Kandidaten für das Amt hätten zunächst nichts miteinander zu tun hätten.

Zuvörderst gehe es der Gütsler CDU darum, den Zustand an der Spitze der Verwaltung zu verändern und die Bürger entscheiden zu lassen, was sie freilich etwa bei Wahlen tun können. Moniert wird, dass sich die SPD Fraktion den Planungen zum Abwahlverfahren von CDU, »Grünen« und FDP bisher noch nicht angeschlossen hat. Sie wird gar dahingehend belehrt, dass sie gut daran täte, das zu tun.

Derweil weiß man bei der #CDU, dass die Parteien geeignete Bürgermeisterkandidaten aufstellen werden, wenn die Gütsler durch ein Abwahlverfahren die Grundlage dafür schaffen, dass ein neuer Bürgermeister gefunden werden muss. Man darf hoffen, dass die Wähler dann nicht wieder die falsche Wahl treffen. Vermeidbar wäre das durch das Aufstellen von Kandidaten, die dazu geeignet sind, diese Gefahr ausschließen. Schon SPD Kanzlerkandidat Rudolf Scharping musste sich einst sagen lassen, dass ein Bart unseriös wirkt, und ihn deshalb abnehmen. Heute ist ein Sieben Tage #Bart freilich ein Zeichen für juvenile oder pseudojuvenile, alerte Macher, besonders bei den Freien Demokraten. Ein Schnurrbart ist indes bei Politikern in keinster Weise akzeptabel. Das hätte man mit einem Blick in die jüngere Geschichte wissen können.

Gütsels Vorschlag für einen geeigneten Bürgermeister (beziehungsweise Bürgermeisterin) liegt auf dem Tisch. Um die Ämter des Bürgermeisters und des Stadtdirektors zu trennen, wäre allerdings das Land NRW gefragt. Die Gemeindeordnung müsste wieder geändert werden. In den USA ist die zweigleisige Stadtvertretung mit Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor heute die verbreitetste Regierungsform in Städten mit mehr als 12.000 Einwohnern. Alternativ könnte es dabei bleiben, dass die »Beigeordneten« als eine Art »Konsortium« die Funktion der Verwaltungsspitze übernehmen – der Bürgermeister dürfte dann aber nicht der Verwaltungschef sein.