LBS: Achtung, Wasserschaden – Versicherer haftet nach Auswahl einer Firma nicht für alles

Berlin, 29. Januar 2024

Nur wenige Tage nach Abschluss einer #Hausratversicherung und #Gebäudeversicherung trat der Ernstfall ein. Die #Küche der #Versicherten war nach einem #Leitungswasserschaden erheblich in #Mitleidenschaft gezogen. Der Boden war feucht geworden, einige elektrische Geräte waren unbenutzbar. Die Versicherung erkannte den Schaden an, beauftragte eine #Fachfirma mit der Ausführung der Arbeiten und bezahlte anschließend insgesamt rund 7.500 Euro. Doch damit war der Geschädigte nicht zufrieden. Er argumentierte, die beauftragte Firma habe schlecht gearbeitet und weitere Schäden verursacht. Deswegen müsse die Assekuranz nun rund weitere 32.000 Euro leisten. Diese Argumente überzeugten nach Information des Infodienstes #Recht und #Steuern der #LBS den zuständigen Zivilsenat nicht. Es fehlten die entsprechenden Nachweise. Und selbst wenn das beauftragte #Unternehmen Fehler begangen haben sollte, müsse dieses selbst dafür aufkommen und nicht der #Versicherer (Oberlandesgericht Nürnberg, Aktenzeichen 8 U 3825/21).