»Radschnellweg OWL 2.0«: Gutachterliche Machbarkeitsstudie befürwortet Trassenempfehlung auch für das Bielefelder Stadtgebiet

Bielefeld, 23. November 2023

Der erste Meilenstein ist geschafft. Die gutachterliche Machbarkeitsstudie für den »Radschnellweg OWL 2.0« liegt vor. Sie ist die Grundlage für den geplanten Radschnellweg zwischen #Rheda #Wiedenbrück, #Gütersloh, #Bielefeld und #Herford. Diese Verbindung soll sich an den in Planung befindlichen Radschnellweg 3 (RS3) von #Herford bis #Minden anschließen.

Die #Machbarkeitsstudie mit der Analyse von Kosten/Nutzen sowie der Potenziale wurde in enger Abstimmung mit den Kommunen in der Arbeitsgruppe unter Federführung der Stadt Bielefeld erstellt. Betrachtet wurde dafür der Korridor zwischen Herford und Rheda Wiedenbrück.

Diese neue Verbindung hat auf jeder der 3 Teilstrecken das Potenzial von mehr als 2.400 Radfahrern pro Tag. In der zukünftigen #Mobilität in Ostwestfalen Lippe wird der Radschnellweg daher strategisch wichtig. Er bündelt und beschleunigt Radverkehre bedeutender Regionen und Städte und ist auch vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Elektromobilität ideal, um per Rad längere Distanzen schnell und sicher zurückzulegen.

Wirtschaftlichkeit der Trassenführung festgestellt

Ein externer Gutachter hat angedachte Trassenführungen verglichen. Er stufte alle Teilabschnitte nach jetzigem Planungsstand und auf Basis einer Kostenschätzung als wirtschaftlich ein. »Der Gutachter gibt uns eine klare Empfehlung für die Streckenführung – auch durch das Stadtgebiet von Bielefeld«, erläutert Martin Adamski, Dezernent für #Umwelt, #Mobilität, #Klimaschutz und #Gesundheit. »Als geradlinige Verkehrsachse liegt dafür die B 61 zugrunde.«Â 

Planerische Anpassungen für das Stadtgebiet Bielefeld

Der »Radschnellweg OWL 2.0« soll in Bielefeld über die Gütersloher Straße – Artur Ladebeck Straße – Alfred Bozi Straße/Oberntorwall und die Herforder Straße führen. Radschnellwege (mind. 2.000 Radfahrer/Tag) sind in NRW als hochwertigste Führungsform für den #Radverkehr den Landesstraßen gleichgestellt. »Wir empfehlen der Politik nun, das gutachterliche Ergebnis zu befürworten und es dem #Land #NRW als Nachweis für das Projektpotenzial zur Prüfung vorzulegen«, so Martin Adamski. 

Die objektive Entscheidung des Gutachters, die B 61 als Trassenempfehlung zu wählen, fügt sich gut in bereits vorhandenen Konzepte (kommunales Radverkehrskonzept der Stadt Bielefeld, regiopoles Radverkehrskonzept, Radnetz OWL) ein. »Wir sehen, dass der »Radschnellweg OWL 2.0« zukünftig durch die gute Anbindung an das kommunale Radverkehrskonzept die überregionalen und innerstädtischen Fahrten mit dem Rad im Bielefelder Stadtgebiet bündelt und als Verteiler dienen kann«, betont Martin Adamski. 

Der exakte Anknüpfungspunkt an den bereits in Planung befindlichen Teil des RS3 an der Stadtgrenze zu Herford ist im weiteren Planungsprozess zu definieren. Gleiches gilt für die Weiterführung des Radschnellweges nach Gütersloh, die laut #Gutachter über die B 61 erfolgen soll. 

Machbarkeitsstudie für Landesfördermittel

Das Land ist grundsätzlich der Baulastträger außerhalb von Ortsdurchfahren bei Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern. Entsprechend sind die Städte Bielefeld und Gütersloh innerorts selbst für die Finanzierung, die Planung und den Bau des Radschnellweges zuständig. Das Land NRW stellt jedoch erhöhte Fördermittel für die Abschnitte zur Verfügung. Die Voraussetzung dafür: Die Kommunen müssen vorab die Wirtschaftlichkeit des Projektes nachweisen können.

Die nächsten Schritte

Die nun abgeschlossenen Untersuchungen umfassen alle notwendigen Vorarbeiten, die das Land NRW von den Kommunen fordert, um nach der Prüfung der Machbarkeitsstudie selbst die Federführung für das Projekt zu übernehmen. Deshalb ist nach Vorstellung der Ergebnisse in den politischen Gremien aller beteiligten Städte und Kreise die gemeinsame Übergabe des Projektes an das Land geplant.

Die Beschlussvorlage sowie weitere Anlagen wurden im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Weitere Informationen zum Radschnellweg gibt es hier …

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