#EUGH: Erste Ausfertigung einer #Patientenakte ist für den Betroffenen kostenlos

Konstanz, 31. Oktober 2023

Weil die #Europäische #Datenschutz #Grundverordnung (DSGVO) in diesem Hinblick über dem Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) anzusiedeln ist, hat gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes ein Patient von seinem behandelnden Arzt eine Kopie seiner gesamten Patientenakte kostenlos zu erhalten, sofern er sich hierbei auf einen #Antrag über nachrichtliche Auskunft über die von ihm gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten in der #Arztpraxis beruft. Dies ist laut dem Gericht ein rechtfertigender Zweck – und steht zudem Satz 1 des 63. Erwägungsgrundes (Pflichten über die Arzthaftung) in nichts nach.

Für weitere Ausfertigungen der Patientenakte kann dann aber eine Gebühr erhoben werden. Damit schlägt Artikel 15, Absatz 1, #DSGVO, die bislang in Deutschland gültige Rechtspraxis nach Paragraph 630 g, Absatz 2, Satz 2, #BGB, wonach der Patient zwar Anspruch auf eine Kopie seiner Behandlungsunterlagen hat, diese aber vom #Arzt in #Rechnung gestellt werden kann.

Autor Dennis Riehle, Sozialberater

Quelle Urteil des EUGH vom 26. Oktober 2023, Aktenzeichen C 307/22

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