Glaxo Smith Kline, Welt Sepsis Tag 2023: #Babys und #Kleinkinder können schon früh vor Meningokokken geschützt werden

GSK, München, 16. September 2023

Der #Welt #Sepsis Tag am 13. September wurde ins Leben gerufen, um auf die Gefahren durch eine Sepsis auch Blutvergiftung genannt aufmerksam zu machen. Neben Erkennung und Behandlung steht besonders die Prävention im Vordergrund. Zu den möglichen Auslösern einer Sepsis zählen Meningokokken Bakterien. Eltern sollten wissen, dass Babys und Kleinkinder besonders gefährdet sind, an Meningokokken zu erkranken. Zwar sind diese Fälle sehr selten, sie können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen [1]. Ein umfassender Impfschutz kann die Kleinsten schon früh bestmöglich schützen.

In Deutschland stehen gegen Meningokokken drei verschiedene Impfungen zur Verfügung. Jedoch wird nur die Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C standardmäßig von der #Ständigen #Impfkommission (STIKO) empfohlen und von allen Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen [2]. Meningokokken Erkrankungen werden aber in Deutschland am häufigsten durch Gruppe B verursacht, gefolgt von Y und C [3]. Viele Krankenkassen haben das erkannt und unterstützen mittlerweile Eltern bei den Kosten für die zusätzlich möglichen Impfungen gegen die Gruppen B und ACWY. Wiebke Kottenkamp, Pressesprecherin der BKK VBU, begründet den Entschluss der #Krankenkasse, diese Impfungen komplett zu erstatten: »Die Entscheidung für den bestmöglichen Schutz der eigenen #Kinder sollte nicht am Geld scheitern.« Sie gibt praktische Hinweise, wie #Mütter und #Väter vorgehen können, um eine Erstattung bei der eigenen #Krankenkasse anzufragen.

Tipps für die Kostenerstattung weiterer #Meningokokken #Impfungen

1. Alle Möglichkeiten nutzen

Online kann nachgesehen werden, was die eigene Krankenkasse anbietet. Worauf Eltern ebenfalls achten können: Bei anstehenden Auslandsreisen auch in Nachbarländer Deutschlands werden die zusätzlich möglichen Meningokokken Impfungen unter Umständen als Reiseimpfung übernommen.

2. Gezieltes Nachfragen

Wiebke Kottenkamp berichtet: »Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Eltern die Kosten zunächst selbst übernehmen und die Krankenkassen die Impfung später dann doch erstatten. Das ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich.« Sie empfiehlt Eltern, die ihr Kind bestmöglich vor einer Meningokokken Sepsis schützen wollen, das gezielte Nachfragen bei der Krankenkasse. Sie können die Krankenkasse hierzu auch anschreiben, am besten zusammen mit der ärztlichen Verordnung für den Impfstoff (Impfstoff Rezept), der Rechnung für den #Impfstoff aus der #Apotheke und der Rechnung der Ärztin bzw. des Arztes für das Impfen selbst. Eltern sollten ihren Kinderarzt und #Jugendarzt frühestmöglich auf die verschiedenen Meningokokken Impfungen ansprechen und sich beraten lassen.

1. BZGA: »Erregersteckbrief Meningokokken«, online, Mai 2023

2. RKI: »Epidemiologisches Bulletin 04/2023«, online, Mai 2023.

3. RKI: SurvStat@RKI 2.0, online, Mai 2023