Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, BAFIN Rüge für die Postbank: nun schnelle Hilfe für Betroffene wichtig

  • Statement der #Verbraucherzentrale #NRW zur öffentlichen Rüge der Bankenaufsicht BAFIN gegen die #Postbank wegen »erheblicher Beeinträchtigungen« im Kundengeschäft.

Düsseldorf, 5. September 2023

Massive organisatorische Mängel bei der Postbank im Umgang mit gepfändeten Konten hatte die Verbraucherzentrale NRW am 23. August 2023 kritisiert und Aufsichtsbeschwerde bei der Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) eingereicht. Die BAFIN hat der Postbank nun eine öffentliche #Rüge erteilt. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, begrüßt diesen Schritt und fordert: »Die Postbank muss die schwerwiegenden Missstände bei den Pfändungsschutzkonten unverzüglich und endgültig beheben und allen Betroffenen direkte Ansprechpartner nennen, die eine sofortige Freigabe der Kontoguthaben entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen veranlassen. Diese müssen dann auch für eine unbürokratische und schnelle Abwicklung der Schadensersatzansprüche zur Verfügung stehen – ohne Hürden wie eine #Telefonbanking #PIN. Die Abwicklung muss für die Kontoinhaber:innen so schnell, einfach und umfassend wie möglich umgesetzt werden.«

Das Vorgehen der Postbank hat Kunden unmittelbar in existentielle Not gebracht, wie die vielen Beschwerden bei der #Verbraucherzentrale #NRW zeigen. Es geht nicht nur um »zeitweise technische Störungen« oder »bedauerliche Einschränkungen im Kundenservice«, sondern offenbar um systematisch strukturelle Mängel in der Geschäftsorganisation. #Kontoinhabern wird – oft über mehrere Wochen – das #Kontoguthaben vorenthalten. So etwas darf bei einer großen deutschen #Bank, der sehr viele Menschen jeden Monat ihr gesamtes #Einkommen anvertrauen, nicht passieren.

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