Lemgo, Kulturfonds und Skatecontest, Skatepark Pagenhelle, 19. August 2022

Lemgo, 17. August 2023

Am Samstag, 19. August 2023, findet auf dem Skatepark in der Pagenhelle in Lemgo das erste Mal ein Skatecontest, organisiert vom Verein Forward für Subkultur und gefördert durch den Kulturfonds der Stadt Lemgo, statt.

  • Skatepark Pagenhelle Lemgo

  • Anmeldung um 12 Uhrm Start um 15 Uhr, Ende um 20 Uhr

  • U 16, Best Trick Jam Session

  • Ãœ 16, 2 Quali Runs, 1 Final Run

  • Aftershowparty Nachtigall Lemgo

Der Kulturfonds Lemgo fördert allerhand Projekte von Vereinen und Kulturschaffenden in Lemgo

Auch in diesem Jahr wurden bereits 3 Projekte gefördert, unter anderem der #Skatecontest. Es sind noch Restmittel vorhanden und auch kurzfristig geplante Projekte können gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte und Maßnahmen (Projekte), die auf dem Gebiet der Stadt Lemgo durchgeführt werden. Insbesondere, wenn diese sich durch inhaltliche, konzeptionelle oder methodische Innovation auszeichnen, mit Partnern durchgeführt werden oder Vernetzungen initiieren, sich mit der kulturellen, historischen, gesellschaftlichen Situation der Stadt Lemgo auseinandersetzen, Bildungserfolge durch die Auseinandersetzung mit #Kunst und #Kultur vermitteln, inklusive und oder partizipative Ansätze berücksichtigen, die Öffnung in den digitalen Raum berücksichtigen, nachhaltig sind.

Wer ist antragsberechtigt?

Freie Künstler und Kulturakteure (Einzelpersonen), Nachwuchskünstler (Einzelpersonen), Gruppen, Vereine und sonstige juristische Personen mit Sitz in Lemgo. Gruppen benennen eine verantwortliche Person, die gegenüber der Stadt Lemgo die Vertretung der Gruppe, die Verantwortung für die Durchführung des Projektes und die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel übernimmt. Eine Zusammenarbeit mit städtischen Institutionen oder anderen freien Trägern schließt eine Förderung nicht aus.

Art und Umfang der Förderung

Der Antragsteller/die Antragstellerin hat Eigenleistungen zu erbringen. Diese können zum Beispiel in Form von Arbeitsleistung, Investitionen oder Eintrittsgeldern erbracht werden. Es ist nur der Anteil der Kosten förderfähig, der nicht durch anderweitige Einnahmen (zum Beispiel Sponsorenbeiträge, sonstige Fördergelder, Eintrittsgelder) finanziert werden kann. Investitionen werden nicht gefördert. Der Förderhöchstbetrag je Projekt beträgt 1.500 Euro.

Förderzeitraum und Antragstellung

Projekte werden in dem Haushaltsjahr gefördert, in dem sie hauptsächlich stattfinden beziehungsweise in dem erste wesentliche Aufwendungen entstehen. Die Anträge sind unter Verwendung des auf der Internetseite der Stadt Lemgo zur Verfügung stehenden Vordrucks bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr möglichst per E Mail einzureichen. Mehrere Projekte eines Antragstellers/einer Antragstellerin im gleichen Jahr können nur ausnahmsweise gefördert werden. Über die Förderanträge entscheidet eine unabhängige Jury, bestehend aus Vertre- ter:innen von Politik, Verwaltung und Lemgo #Marketing.

Öffentlichkeitsarbeit

Der Antragsteller bewirbt und kündigt das Projekt öffentlich an. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Art des Projekts dies erfordert. Der Antragsteller/die Antragstellerin weist auf allen Ankündigungen (zum Beispiel Flyern, Programmen, Internetpräsentationen) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo der Alten Hansestadt Lemgo oder nach Absprache mit der Formulierung „Gefördert durch die Alte Hansestadt Lemgo“ auf die Förderung hin.

Nachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung

Ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist spätestens 3 Monate nach Durchführung des Projektes vorzulegen. Nachgewiesen wird dies durch Kopien der Belege beziehungsweise Rechnungen für Einnahmen und Ausgaben. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Maßnahmen vorgelegt worden ist. Der Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn das Projekt nicht in der beantragten Form durchgeführt wurde. Der Zuschuss wird ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn die Mittel zweckfremd verwendet wurden.

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