Nach Starkregen: Feuerwehr seit dem Morgen des 17. August 2023 im Dauereinsatz

  • Bisher insgesamt rund 100 Einsätze, vorwiegend wegen vollgelaufener Keller – Verpflichtung zur Rückstausicherung für Hauseigentümer

Gütersloh, 17. August 2023

Wieder hat ein #Starkregenereignis #Gütersloh getroffen. Die #Feuerwehr ist seit dem frühen Morgen des 17. August 2023 in der Stadt im Dauereinsatz, ebenso Mitarbeiter des #Fachbereichs #Tiefbau und der #Kläranlage. Bis zum frühen Vormittag zählte die #Feuerwehr gut 100 Einsätze, vor allem in Pavenstädt und im Norden Güterslohs. Dabei ging es vorrangig um vollgelaufene #Keller. »Wir bitten die Bürger, die Feuerwehr erst dann zu rufen, wenn mehr als 20 Zentimeter Wasser in den Kellern stehen«, so der Leiter der #Berufsfeuerwehr Gütersloh, Joachim Koch. »Vorher können wir mit unseren Pumpen gar nichts ausrichten.« Seit den frühen Morgenstunden sind die Berufsfeuerwehr sowie die 5 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr (Gütersloh, #Avenwedde, #Isselhorst, #Friedrichsdorf und #Spexard) mit mehr als 100 Kräften bereits im Einsatz. Auch das #THW wurde erneut zur Hilfe gerufen, um ebenfalls mit #Pumpen zu helfen. »Wir tun alles in unserer Macht Stehende, helfen so schnell wir können und arbeiten jeden Einsatz nach und nach ab. So wie es sich aktuell darstellt, wird das aber noch Stunden dauern«, bittet Koch auch um Verständnis und Geduld bei den Gütersloherinnen und Güterslohern. Wer Hilfe der Feuerwehr nach dem Starkregen braucht, erreicht die Einsatzkräfte telefonisch auch unter +495241504450.

Ursache für das Zurücklaufen von #Wasser in Gebäudekeller ist auch beim aktuellen Starkregenereignis in den allermeisten Fällen eine nicht vorhandene oder mangels Wartung nicht mehr funktionsfähige #Rückstausicherung. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hauseigentümer dazu verpflichtet sind, das Gebäude mit einer Rückstausicherung zu versehen, die der beste Schutz vor einem vollgelaufenen Keller ist. Die Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung ergibt sich aus der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh. Für Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, haftet die Stadt nicht. Weitere Informationen finden Betroffene hier.

Rückstausicherung

Durch eine Rückstausicherung beziehungsweise Rückstausperre werden Gebäude gegen den Rückfluss von Abwasser aus dem Kanalsystem geschützt, an das sie angeschlossen sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom Mai 2004 und EN 12056 hat der Schutz gegen Rückstau grundsätzlich durch Abwasserhebeanlagen zu erfolgen. Sofern ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist, können entsprechend der Einsatzvoraussetzungen der DIN EN 12056-4 alternativ auch Rückstauklappen oder andere Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564 in der Grundleitung des Abwassersystems eines Gebäudes eingesetzt werden. Sämtliche Ablaufleitungen von Entwässerungsgegenständen in Gebäuden (Waschmaschinen, Duschen, Handwaschbecken et cetera) bilden durch den #Anschluss an den #Kanal ein verbundenes Rohrsystem. Staut sich das Abwasser im #Kanal etwa durch starke #Regenfälle oder #Kanalverstopfungen auf, drängt es in die angeschlossenen Hausabflussleitungen zurück. Dort steigt es in der Regel höchstens bis auf das #Niveau der Rückstauebene an und kann alle tieferliegenden Bereiche des Hauses wie den Keller überfluten.