Ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege und Tagespflege verschärft die Probleme im Versorgungswesen

  • Beratungsstelle für Menschen mit Handicap widerspricht der aktuellen VDK Forderung ausdrücklich

Konstanz, 23. Juli 2023

Zur aktuellen Forderung des Sozialverbandes VDK nach einem Rechtsanspruch für #Kurzzeitpflege und #Tagespflege erklärt der Leiter der Anlaufstelle Beratung mit Handicap, Dennis Riehle (Konstanz), in seiner folgenden Stellungnahme die Ablehnung solcher Pläne: »Man kann diesen Vorstoß nur als Versuch des VSK werten, im #Sommerloch Aufmerksamkeit zu erhalten. Schlussendlich ist das Anliegen kontraproduktiv für die Versorgung von pflegebedürftigen, kranken und behinderten Menschen. Denn wohin #Rechtsansprüche führen, zeigt das Beispiel der #Kita Plätze. Schlussendlich fehlt es hier wie dort an Personal. Wer die Pflegeeinrichtungen unter diesen Umständen nun auch noch dem Druck aussetzt, Plätze verpflichtend vorhalten zu müssen, bürdet ihnen zusätzliche Lasten auf und gefährdet damit die ohnehin prekäre Lage. Denn durch eine gesetzliche Regelung des Anspruchs auf einen Kurzzeit oder Tagespflege Platz wird keine einzige zusätzliche Pflegekraft gewonnen. Stattdessen müssten sich stationäre Einrichtungen zusätzlich mit möglichen Rechtsfolgen fehlender Plätze beschäftigen. Finanzielle Mehrbelastungen kommen auf sie zu, was nicht zuletzt zu einem weiteren Anstieg des Eigenanteils für Pflegeheimbewohner führen dürfte. Die Häuser und ihre Mitarbeiter könnten sich weniger auf das eigentliche Kerngeschäft der Pflege konzentrieren, sondern wären mit massiven bürokratischen Zusatzaufgaben konfrontiert. Kostenintensive Tages und Kurzzeitpflege sollte weiterhin nur bei zwingender Notwendigkeit zum Einsatz kommen und nicht durch rechtliche Anreize zu einer Selbstverständlichkeit werden  zumal sie für viele pflegebedürftige Personen ohnehin eine erhebliche körperliche wie psychische Stressbelastung bedeutet und durch ein häufiges Hin und Her nur einen bedingten Mehrwert für Pflegepersonen mit sich bringt.

Das Ansinnen des #Sozialverbandes mag auf den ersten Blick ein hehres sein. Doch es entpuppt sich bei genauerem Hinsehen wiederum als ein wenig nachhaltiges Konzept, weil es in seinen Konsequenzen nicht bis zu Ende durchdacht ist. Statt Pflegeeinrichtungen mit weiteren Regulierungen in Fesseln zu legen und beizutragen, dass sie weitere Kapazitäten binden müssten die eigentlich für die Versorgung der Bewohner gebraucht würden , benötigen wir eine deutliche Entlastung der ambulanten Pflegedienste und eine weitere Verbesserung der finanziellen und sozialen Absicherung von betreuenden Angehörigen. Damit in den Einrichtungen tatsächlich weitere Plätze frei werden, bedarf es keines Rechtsanspruchs, sondern die Befähigung der Heime, durch #Technologisierung und #Digitalisierung jene Aufgaben abzugeben, die bislang in unnötiger Weise die wertvolle Arbeitskraft von pflegerischen Fachpersonal zweckentfremden. Ohnehin müssen nicht pflegerische Tätigkeiten vermehrt in die Hände von weniger qualifizierten externen Dienstleistern oder Mitarbeitern gelegt werden. Viele ältere Menschen bevorzugen überdies, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Deshalb muss der Grundsatz ›ambulant vor stationär‹ gestärkt werden, indem wir die Strukturen der häuslichen Versorgung durch das Einbeziehen weiterer Akteure aus dem niederschwelligen #Gesundheitswesen  und #Sozialwesen – wie Nachbarschaftshilfen, Alltagshelfer, Gemeindeschwestern, Seelsorger oder Palliativbegleiter breiter aufstellen und flexiblere Konzepte zur 24 Stunden #Pflege entwickeln«.

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Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Straße 27
78465 Konstanz
Telefon +497531955401
E-Mail riehle@riehle-dennis.de
www.selbsthilfe-riehle.de