Politisches Rederecht – Waffe gegen Bürger, Bürger mit Wirkung

  • Politiker dürfen in Sitzungen reden, während anwesende Bürger schweigen müssen. Das nutzt mancher Volksvertreter für unfaire Manöver aus.

Steinhagen, 28. Juni 2023

In einer Gütersloher Ratssitzung im November 2022 geht es um einen Antrag zur #Ortsumgehung Ummeln. Eine Bürgerin im Publikum hat dazu einen #Leserbrief veröffentlicht. Den nimmt der #CDU Fraktionsvorsitzende Heiner Kollmeyer zum Anlass, von einem #Papier Bezichtigungen in Richtung der Verfasserin abzulesen. Er kanzelt sie harsch für ihr Schreiben ab, während sie das Wortgewitter schweigend über sich ergehen lassen muss. Was für eine beeindruckende Vorführung.

Reden ist politisches Handeln

Denn Bürger haben kein Rederecht in Ratssitzungen und Ausschusssitzungen. Das ist gesetzlich gewollt. Auf freiwilliger Basis können Städte und Gemeinden Tagesordnungspunkte wie eine #Einwohnerfragestunde anbieten. Dort kommen jedoch nur Personen zu Wort, die im Ort wohnen. Andere müssen schweigen, auch wenn sie von einem Thema betroffen sind. Das Diskutieren ist aus Sicht des Gesetzgebers die Kerntätigkeit der gewählten Volksvertreter/innen. Bürger müssen schweigen. Denn sonst würden sie zu sehr ins politische Geschehen eingreifen. Das ist unerwünscht. Und dafür sind ja die Politiker da, die dies mal mehr und mal weniger kompetent tun.

Manchmal schießen auch Bürger übers Ziel hinaus

Es gibt im Kreis Gütersloh und darüber hinaus Ausschussleitende, die Antragsteller ihr Anliegen vorstellen lassen. Und diese Chance nutzen manche Bürger aus, wie in Steinhagen geschehen. Die Bauausschussleiterin hatte einer Initiative erlaubt, ihren Protest gegen ein mögliches Bauprojekt mit einer kurzen Präsentation von zehn Minuten vorzutragen. Was darauf folgte, war ein emotionaler, halbstündiger Folienvortrag eines der Anwohnersprecher. Dieses Verhalten ist ein Eigentor. Denn anschließend wurde in der Gemeinde fraktionsübergreifend beschlossen, bürgerliche Äußerungen künftig einzudämmen.

Einsatz für Bürger oft nur zu Wahlkampfzeiten

Der Steinhagener Vorfall dürfte eine Ausnahme sein, während das Bepredigen und Belehren von Bürgern weit verbreitet sind. Außer zu Wahlkampfzeiten. Dann überkugeln sich Kandidaten im Bemühen, #Wähler zu gewinnen und durch deren Stimmen eigene Pfründe zu sichern. Bei #Kritik verweisen sie gern auf die zahlreichen Möglichkeiten der Einflussnahme für Bürger. Dazu gehören etwa Sprechstundenbesuche, Anträge, so genannte Eingaben und Anfragen. Und genau dabei machen viele Bürger die Erfahrung, dass ihr Anliegen zur Kenntnis genommen, doch kaum berücksichtigt wird. Sieht so die reale demokratische Bürgerbeteiligung aus?

Dr. Birgit Lutzer

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