Lutzers Lektionen: Schottergartenverbot – wirksam oder nicht?


  • Schottergartenverbot – in Gütersloh hat es viele Gemüter bewegt. Doch wann erzielen Verbote überhaupt die gewünschte Wirkung – und wann gehen sie nach hinten los?

Steinhagen, 27. Juni 2023

Trifft uns ein #Verbot, denken wir als erstes darüber nach, ob wir es als gerecht empfinden. Erhalten wir entweder keine Hintergrundinformationen oder werden wir mit einer Fülle unverständlicher Paragraphen erschlagen, wächst der #Widerwille. Auch eine abweisende oder arrogante Behandlung durch #Behörden in Zusammenhang mit dem Verbotsanlass kann zu #Widerstand führen. Vorgaben werden im Übrigen leichter akzeptiert, wenn die Betroffenen ein Mitspracherecht haben.

Das Ziel eines Verbots sollte genannt werden

Sehr wichtig beim Formulieren einer Regel ist eine Information über ihr gewünschtes Ergebnis. In der städtischen Vorgarten- und Einfriedungssatzung wird dieses in der Präambel benannt: »Ziel dieser Satzung ist es, dass im Stadtgebiet Güterslohs ein einheitliches, grünes Ortsbild geschaffen wird. Gleichzeitig sollen hierdurch Verbesserungen für den #Artenschutz, das #Mikroklima und den #Wasserhaushalt erreicht werden.«

Angst vor #Strafe – das #Maß entscheidet

Die Furcht vor unangenehmen Folgen bei Verbotsübertritt führt meistens dazu, dass wir uns an eine Regel halten. Also könnte man meinen, dass drastische Strafandrohungen die beste Wirkung erzielen. Doch ab einem bestimmten Übermaß an Angstauslösung verpufft der Gehorsamkeitseffekt Wie sieht das bei der Gütersloher Satzung aus? 

Bei sehr vielen Ausnahmen und Bestandsschutz kann es dennoch sein, dass ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit gilt. Artikel 7, Absatz 2: »Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß Artikel 86, Absatz 3, der Bauordnung NRW mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.« Das ist eine Menge Geld, sogar für Reiche.

Klarheit über den Weg zum Umsetzen des Verbots hilft

Manchmal fühlen sich Personen gelähmt angesichts der Verbotssituation. Wer ratlos ist, wie er das #Gewünschte erreichen kann, behält das untersagte Verhalten bei. Bei Schottergärten dürfte die Lage anders sein. Jeder kann mit oder ohne Hilfe sofort einen lebendigen Garten anlegen oder sogar den vorhandenen Schottergarten zurückbauen.

Auch Hass und Hetze können Verbotsfolgen sein

Die Ablehnung eines Verbots kann über eine Zuwiderhandlung hinausgehen. Eine Person entwickelt eine extreme Einstellung zu allem, was irgendwie mit dem Thema zu tun hat. Auf #Facebook und an anderen Stellen verbreiten solche Menschen dann Hetzposts und Hassposts gegen #Umweltschützer oder gegen die Verwaltungsdiktatur. Ob dieser #Bumerang auch bei dem #Gütersloher #Schottergartenverbot zurückfliegt, wird sich zeigen. Hoffentlich siegt stattdessen die #Vernunft.

Dr. Birgit Lutzer

Dr. Birgit Lutzer Dozentin. Dr. Birgit Lutzer kommt aus Steinhagen. Als #Marketing Dozentin gibt sie sie ihre Kenntnisse an Studenten einer Fernhochschule weiter.