Stellungnahme zum Vorschlag der EU Kommission zur Verlängerung des Anwendungszeitraums der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, Reverse Charge Verfahren

Rückmeldung zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Anwendungszeitraum der fakultativen Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen (Reverse Charge Verfahren) und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug.

Der #Deutsche #Steuerberaterverband (DSTV) repräsentiert rund 36.500 Berufsangehörige und damit über 60 Prozent der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in Deutschland. Der DSTV vertritt ihre Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden 15 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen.

Der DSTV ist im europäischen Transparenzregister unter der Nummer 845551111047-04 eingetragen.

Zu den Zielen des DSTV gehört die Umsetzung eines dauerhaften, modernen, betrugssicheren und praktikablen Mehrwertsteuersystems im Europäischen Binnenmarkt.

Umkehrung der Steuerschuldnerschaft als Mittel zur Betrugsbekämpfung

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft hat sich zur Bekämpfung von Betrug und insbesondere des innergemeinschaftlichen Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrugs (MTIC-Betrugs) gut bewährt. Nach dem Bericht der Europäischen Kommission über die Auswirkungen der Artikel 199a und 199b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates auf die Betrugsbekämpfung (COM(2018) 118/2) erachten sowohl die Mitgliedstaaten, als auch die betroffenen Unternehmen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft als ein wirksames und effizientes Instrument zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Mit Einführung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft konnte in der Regel ein wesentlicher Rückgang von Steuerbetrugsdelikten in den jeweiligen Bereichen festgestellt werden. Diese Einschätzung wurde zuletzt nochmals im Koalitionsvertrag der deutschen Regierung aus dem Jahr 2021, die das Reverse-Charge-Verfahren ebenfalls positiv bewertete, bestätigt.

Umkehrung der Steuerschuldnerschaft als Mittel zum Abbau von Hindernissen im EU Binnemarkt

Diese Einschätzung deckt sich auch mit den Erfahrungen des DSTV, der die Vorteile der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nicht allein als effektives Instrument zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs versteht. Auch für Unternehmen, insbesondere für grenzüberschreitend tätige klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie für kleine- und mittlere Steuerberatungskanzleien stellt das Reverse-Charge-Verfahren ein einfaches und rechtssicheres Modell dar, um sich nicht mit den Mehrwertsteuervorschriften anderer Mitgliedstaaten und ihrer unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen befassen zu müssen, sondern mit den vertrauten nationalen Regelungen.

Eine Erweiterung des Reverse Charge Verfahrens auf andere Bereiche würde daher dazu beitragen ein wesentliches Hindernis des Europäischen Binnenmarkts, die unterschiedliche Mehrwertsteuerbestimmungen der Mitgliedstaaten und ihre unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze, abzubauen und damit mehr europäische Unternehmen, insbesondere KMU, dazu veranlassen ihre Produkte und Dienstleistungen im gesamten Europäischen Binnenmarkt anzubieten. Dies könnte ein wesentliches Wirtschaftswachstum zur Folge haben und insbesondere einen kostenfreien Beitrag für den Wiederaufbauplan der Europäischen #Kommission nach der #Covid 19 Pandemie darstellen oder Finanzmittel für erforderliche Investitionen in eine nachhaltige Wirtschaft freisetzen.

Zudem würden kleine und mittlere, insbesondere regional tätige Steuerberaterkanzleien in der Europäischen Union, die nicht über das umfassende Fachwissen der Mehrwertsteuerbestimmungen in den anderen Mitgliedsstaaten verfügen können, durch die Einführung einer erweiterten Umkehrung der Steuerschuldnerschaft keinem Wettbewerbsnachteil gegenüber Großkanzleien ausgesetzt sein. Somit könnte die Erweiterung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zum Erhalt der bestehenden Angebotsvielfalt für Mandanten, insbesondere KMU und Verbrauchern, beitragen.

Inwieweit das in Erwägungsgrund 4 des Richtlinienvorschlags benannte Steuerpaket der Europäischen Kommission »Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter« dagegen tatsächlich dazu beitragen kann, die Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft obsolet zu machen, bleibt abzuwarten, würde aber die oben aufgeführten möglichen Vorteile der erweiterten Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kaum auffangen.

Empfehlungen

  • Der DSTV begrüßt die geplante Verlängerung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bis zum 31. Dezember 2025

  • Darüber hinaus empfiehlt der DSTV auf eine Frist zum Ablauf der Verlängerung zu verzichten und stattdessen eine unbefristete Verlängerung zu verabschieden. Mit Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems würde die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, soweit von den Mitgliedstaaten verabschiedet, ohnehin außer Kraft gesetzt werden. Insoweit besteht keine Notwendigkeit für die zusätzliche Befristung eines bewährten Instruments

  • Der DSTV empfiehlt zudem die Erweiterung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf andere Bereiche, um den Mehrwertsteuerbetrug effektiv zu bekämpfen und darüber hinaus Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Hindernissen im Europäischen Binnenmarkt zu schaffen

  • Letztlich empfiehlt der DSTV die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auch im endgültigen Mehrwertsteuersystem der #Europäischen #Union zu verankern