Gütersloh: Bertelsmann hat gefälschte »Hitler Tagebücher« an das Bundesarchiv übergeben

  • Künftig digitale Nutzung nach dem Bundesarchivgesetz möglich

Gütersloh, 14. Dezember 2023

#Bertelsmann hat die gefälschten »#Hitler #Tagebücher« ans Bundesarchiv übergeben. Die Kladden, deren Veröffentlichung im Magazin »#Stern« 1983 einen der größten Medienskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ausgelöst hatte, sind fortan am Standort Koblenz untergebracht (Bestandssignatur ZSG 167 »Gefälschte Hitler Tagebücher«). Sie werden nach einer archivarischen Bestandsaufnahme digitalisiert und sollen gemäß Bundesarchivgesetz in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Thomas Rabe, Vorstandsvorsitzender von Bertelsmann, sagte: »Mit der Ãœbergabe der gefälschten ›Hitler Tagebücher‹ an das Bundesarchiv ist deren fachgerechte Archivierung sichergestellt. Sie eröffnet zudem die Möglichkeit für einen transparenten, wissenschaftlichen und unabhängigen Umgang mit den gefälschten Tagebüchern.«

Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, sagte: »Die gefälschten ›Hitler Tagebücher‹ hatten in den 1980er Jahren das gefährliche Potenzial, die brutalen Verbrechen des #Nationalsozialismus zu verharmlosen. Es ist gut, dass die Zeugnisse dieses schwierigen Kapitels bundesrepublikanischer Nachkriegsgeschichte nun im Bundesarchiv gesichert und im Kontext der authentischen Quellen als Fälschungen kenntlich gemacht werden können. Für das Bundesarchiv, das an der Aufdeckung der Fälschung beteiligt war, schließt sich damit ein Kreis.«

Dem #Bundesarchiv wurde jetzt ein Bestand von 52 Kladden übergeben. 2 #Kladden befinden sich darüber hinaus in Ausstellungen im #Haus der #Geschichte der #Bundesrepublik #Deutschland in Bonn, 3 Kladden im #Polizeimuseum #Hamburg und eine bei der #Fondation #Cartier in Paris.

Nutzern wird das #Archivgut in Form von »#Digitalisaten« zur Verfügung gestellt. Für die Rechteklärung wird das Bundesarchiv einen Eintrag über die Datenbank des Amtes der Europäischen Union für Geistiges #Eigentum (EUIPO) vornehmen. Die öffentliche Zugänglichmachung darf erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Widerspruchsfrist potenzieller Rechteinhaber erfolgen. Das Bundesarchiv will im Anschluss die »Digitalisate« zur #Onlinenutzung über seine Anwendung #Invenio für Nutzer bereitstellen.