Verkehrsakademie Gütersloh

  • Ab diesem Jahr gelten neue Regelungen für EU Kraftfahrer in der gewerblichen Güterbeförderung und Personenbeförderung. Die Verkehrsakademie Gütersloh GmbH bietet entsprechende Schulungen und Qualifikationslehrgänge an.

Gütersloh, Juli 2008

Das EU Parlament hat 2003 die Richtlinie 2003/59/EG über die #Grundqualifikation und #Weiterbildung bestimmter Fahrer im #Güterverkehr und #Personenverkehr beschlossen, die in diesem Jahr umgesetzt wird: Das #Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz regelt die Umsetzung dieser EU-Richtlinien auf Bundesebene.

»Wer ab dem 10. September 2008 eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder ab dem 10. September 2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE und C1E erwirbt, muß zusätzlich eine entsprechende Grundqualifikation erwerben. Alle #Fahrer unterliegen im gewerblichen Personenverkehr ab September 2013 und im gewerblichen Güterverkehr ab 2014 der Pflicht zur #Weiterbildung«, so Hans Jürgen Borgdorf, Gesellschafter der neugegründeten Verkehrsakademie Gütersloh, zu deren Gesellschaftern auch die #ASH #Gütersloh gehört. Die neue Gesellschaft bietet vor allem die Ausbildung #von Bus und #Lkw Fahrern an  – sowohl den Erwerb der Führerscheine als auch die neue #Grundqualifikation. Es werden aber auch die bis 2013 beziehungsweise 2014 notwendigen Weiterbildungen in Verbindung mit Firmenschulungen sowie die Qualifizierung arbeitsloser Fahrer, beispielsweise mit den Modulen Führerscheinerwerb, Perfektionstraining, ADR Schein (Gefahrgut), Ladungssicherung und Staplerschein angeboten. Die Verkehrs-Akademie Gütersloh hat darüberhinaus eine Zertifizierung beantragt, um in Zukunft auch Bildungsgutscheine annehmen zu können.

Die höhere und bessere Qualifizierung der Fahrer ist Teil des EU #Maßnahmenpakets zur Absenkung der Unfallzahlen bis 2010, Vorbild sind die Ausbildungsbestimmungen in Frankreich und den Niederlanden. Hans Jürgen Borgdorf setzt vor allem auf die sogenannte »beschleunigte Grundqualifikation« durch #Unterricht und eine theoretische Prüfung, bei der die Fahrerlaubnis gleichzeitig erworben werden kann. Die gut 2.500 Euro teure Ausbildung besteht aus 140 Stunden, davon zehn Praxisstunden, und wird mit einer 90minütigen theoretischen Prüfung vor der IHK abgeschlossen, bei der Kosten von rund 150 Euro entstehen – dieses Angebot steht auch anderen kooperierenden Fahrschulen im Kreis Gütersloh offen. Weitere Möglichkeiten sind die Grundqualifikation durch eine dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, bei der die Fahrerlaubnis während der Ausbildung erworben wird, und die Grundqualifikation durch theoretische und praktische Prüfungen, bei der die Fahrerlaubnis jedoch vorher vorliegen muß und bei der kein Unterricht vorgeschrieben ist: »Diese Möglichkeit halte ich nicht für praktikabel – die Fahrer müssen sich die Inhalte selbst beibringen, zusätzlich eine praktische Prüfung ablegen, und die Prüfungsgebühren werden bei rund 1.800 Euro liegen«, so Borgdorf.

Die ab 2013 beziehungsweise 2014 vorgeschriebenen Weiterbildungen müssen nach jeweils fünf Jahren stattfinden. In 35 Stunden werden hier erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse mit besonderer Gewichtung auf Verkehrssicherheit und sparsamen Kraftstoffverbrauch aktualisiert und wiederholt. Zu den Kenntnisbereichen gehören die Eigenschaften der »kinematischen Kette«, der technischen Merkmale und Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, die Fähigkeit zur #Optimierung des #Kraftstoffverbrauchs, zur Ladungssicherung, zur #Sicherheit und zum #Komfort der Fahrgäste, der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, der Vorschriften für den Güterkraftverkehr beziehungsweise den Personenverkehr und Kenntnisse aus den Bereichen Gesundheit, #Verkehrssicherheit und #Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik.

Informationen, Qualifizierungen und Ausbildungen bei der Verkehrsakademie Gütersloh GmbH, Hermann Simon Straße 7, Haus 15, 33334 Gütersloh